RECHNERISCHER STEUERLICHER EFFEKT
Mögliche Entlastung im ersten Jahr – ohne § 7b
1.750 €
Im ersten Jahr monatsanteilige 5 % degressive Gebäude-AfA; § 7b bleibt ohne ausdrückliche Annahme ausgeschlossen.
- Abschreibungsfähige Gebäudekosten
- 100.000 €
- 5 % degressive Gebäude-AfA (monatsanteilig)
- 5.000 €
- § 7b Sonder-AfA (nur optional und hypothetisch)
- 0 €
- Davon Steuereffekt im IAB-Jahr 2026
- 17.500 €
- Mehrentlastung ggü. 3 % linear (gleicher Zeitraum)
- 700 €
Wichtig: Keine Auszahlungsgarantie, keine dauerhaft zusätzliche Steuerersparnis und kein Nachlass auf den Kaufpreis. Vorgezogene Abzüge verringern spätere Abschreibungen; individuelle Steuerwirkungen können stark abweichen.