MODULARWERTIhr roter Faden für modulare Lösungen
INVESTIEREN · STEUERN · LIQUIDITÄT

Ein Haus kaufen.
Steuern klug mitdenken.

Wer ein Modulhaus vermietet, schreibt es steuerlich ab. Ein fest gegründetes Modulhaus gilt dabei in aller Regel als Gebäude – mit Gebäude-AfA und unter Voraussetzungen § 7b. Nur echte bewegliche Einheiten im Betriebsvermögen kommen für die § 7g-Förderung in Betracht. Was beides rechnerisch bedeuten kann, zeigen unsere zwei interaktiven Beispiele.

WAS DAS GESETZ ERMÖGLICHT
5%
degressive AfA für neue Mietwohngebäude – bei erfüllten Voraussetzungen nach § 7 Abs. 5a EStG
+ bis 5 % § 7b-Sonder-AfA*§ 7g nur für bewegliche Betriebsgüter*
* Nur bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen; keine Aussage zu einem konkreten Hausmodell.
DER INTERAKTIVE BEISPIELRECHNER

Zahlen bewegen. Möglichkeiten verstehen.

Entdecken Sie, wie sich der Zeitpunkt der steuerlichen Abzüge verändern kann. Die Zahlen sind Musterrechnungen, keine Prüfung Ihres persönlichen Steuerfalls.

Ihre Annahmen

LIVE-BERECHNUNG
100.000 €
50.000 €500.000 €
Steuerlich abschreibungsfähige Anschaffungs-/Herstellungskosten ohne Grundstück. Bei Vorsteuerabzug i. d. R. netto, ohne Vorsteuerabzug ggf. brutto; nicht der vollständige Projektpreis.
35 %
20 %45 %
Ein einheitlicher Annahmesatz für die rein rechnerische Wirkung der Abzüge. Er berücksichtigt keine progressiven Tarif-, Körperschaft-, Gewerbesteuer- oder Verlustverrechnungseffekte.
Januar
JanuarDezember
Die degressive AfA wird auch bei begünstigten Wohngebäuden im ersten Jahr zeitanteilig berechnet (§ 7 Abs. 1 Satz 4, Abs. 5a EStG). Sonderabschreibungen werden hier im ersten Jahr voll angesetzt, sofern begünstigt. Die degressive AfA für bewegliche Güter gilt nach heutigem Recht nur bei Anschaffung bis 31.12.2027.
50 m²
20 m²200 m²
Nur für die hypothetische Zusatzberechnung nach § 7b relevant. Wohnfläche ist nicht zwangsläufig die Gebäudefläche eines Modells.
§ 7b nicht automatisch berücksichtigt

Die zusätzliche Sonder-AfA bleibt ausgeschaltet, solange sie nicht ausdrücklich als Hypothese gewählt wird.

RECHNERISCHER STEUERLICHER EFFEKT
Mögliche Entlastung im ersten Jahr – ohne § 7b
1.750 €

Im ersten Jahr monatsanteilige 5 % degressive Gebäude-AfA; § 7b bleibt ohne ausdrückliche Annahme ausgeschlossen.

Abschreibungsfähige Gebäudekosten
100.000 €
5 % degressive Gebäude-AfA (monatsanteilig)
5.000 €
§ 7b Sonder-AfA (nur optional und hypothetisch)
0 €
Mehrentlastung ggü. 3 % linear (gleicher Zeitraum)
700 €
Wichtig: Keine Auszahlungsgarantie, keine dauerhaft zusätzliche Steuerersparnis und kein Nachlass auf den Kaufpreis. Vorgezogene Abzüge verringern spätere Abschreibungen; individuelle Steuerwirkungen können stark abweichen.
Beispielrechnung · Beispieljahr 2027 · Rechtsstand 16.10.2026Zur Musterrechnung: keine Steuerberechnung nach Einkommensteuertarif; keine Zinsen, Einnahmen, Gebühren, Verlustverrechnung, Gewerbe-/Körperschaftsteuer, Besonderheiten der Umsatzsteuer oder produktspezifische Eignungsprüfung.
DIE RECHTSGRUNDLAGEN

Drei Hebel. Nicht für jedes Haus.

Es geht nicht darum, wie das Produkt heißt, sondern um die steuerliche Einordnung und die tatsächliche Nutzung.

50 %

Investitionsabzugsbetrag

Nur für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen: Bis zu 50 % einer geplanten Anschaffung können unter Bedingungen bereits im Vorfeld gewinnmindernd berücksichtigt werden – bei späterer Anschaffung mit Hinzurechnung und entsprechend geminderter Abschreibungsbasis.

§ 7g Abs. 1–4 EStG ↗
40 %

Sonderabschreibung

Bei begünstigten beweglichen Wirtschaftsgütern können neben der normalen AfA insgesamt bis zu 40 % über das Anschaffungsjahr und vier Folgejahre geltend gemacht werden.

§ 7g Abs. 5–6 EStG ↗
30 %

Degressive Abschreibung

Für begünstigte bewegliche Anlagegüter mit Erwerb zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027: höchstens 30 %, begrenzt auf das Dreifache der linearen AfA.

§ 7 Abs. 2 EStG ↗
AUCH BEI FEST INSTALLIERTEN HÄUSERN

Die andere Seite: Mietwohngebäude.

Für neue Wohngebäude in der EU bzw. im EWR, die Wohnzwecken dienen, kommt eine degressive Gebäude-AfA von 5 % des jeweiligen Restwerts in Betracht. Beim qualifizierten Mietwohnungsneubau kann zusätzlich eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG möglich sein.

Maßgeblich für die 5 %-AfA ist ein Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029; beim Kauf ein in diesem Zeitraum geschlossener Kaufvertrag und der Erwerb bis zum Ende des Fertigstellungsjahres. Für § 7b gelten zusätzlich besondere Anforderungen an Nachhaltigkeit (EH40-NH/QNG), Nutzung sowie Baukosten. Die § 7b-Förderung können Sie im Rechner ausschließlich als ausdrücklich zugeschaltetes, hypothetisches Szenario betrachten. Eine QNG-Zertifizierung unserer konkreten Modelle ist damit nicht behauptet.

BEI BEGÜNSTIGTEM WOHNGEBÄUDE5 %

degressive Gebäude-AfA vom Restwert im ersten vollen Jahr – im Fertigstellungs- bzw. Anschaffungsjahr monatsanteilig; im Vergleich zur regelmäßig möglichen linearen AfA neuer Wohngebäude mit 3 %.

Keine Aussage zur konkreten Förderfähigkeit eines KREMEN-Modells.
WAS DIE ZAHLEN WIRKLICH SAGEN

Ein früherer Steuerabzug ist kein geschenktes Haus.

Abschreibungen verändern den Zeitpunkt, wann Anschaffungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Die späteren Abschreibungen sinken entsprechend. Der Rechner zeigt deshalb nur einen möglichen Steuerentlastungseffekt in frühen Jahren, nicht den zusätzlichen Gewinn über die gesamte Lebensdauer.

Über die gesamte Nutzungsdauer bleibt die Summe der Abschreibungen gleich – sie entspricht den abschreibungsfähigen Kosten. Der wirtschaftliche Vorteil liegt im früheren Zeitpunkt (Liquidität, Zinseffekt) und allenfalls in unterschiedlichen persönlichen Steuersätzen zwischen den Jahren.

Vor dem Kauf gehören drei Fragen zusammen:
  1. Ist das konkrete Wirtschaftsgut steuerlich begünstigt?
  2. Trägt sich die Vermietung auch ohne Sonder-AfA?
  3. Wie verändern Zins, Auslastung und laufende Kosten den Cashflow?
Zum Investmentrechner →
KLARHEIT VOR DER ENTSCHEIDUNG

Was Investoren wissen sollten.

Ist jedes Tiny House automatisch ein bewegliches Wirtschaftsgut?

Nein. Räder oder Transportierbarkeit allein reichen nicht. Maßgeblich sind die tatsächliche bauliche Ausführung, Aufstellung und die steuerrechtliche Einordnung. Ein dauerhaft aufgestelltes Haus gilt in der Regel als Gebäude: Nach dem Bundesfinanzhof ist schon ein Bürocontainer, der auf einem gegossenen Betonfundament ruht, ein Gebäude (BFH, Urteil vom 10.06.1988, III R 65/84). Für konkrete Modelle ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Bekomme ich den angezeigten Betrag vom Finanzamt zurück?

Nein. Der Rechner multipliziert modellhafte Steuerabzugsbeträge mit einem angenommenen steuerlichen Entlastungssatz. Daraus kann eine geringere Steuerbelastung entstehen, wenn ausreichend steuerpflichtige Einkünfte und sämtliche Voraussetzungen vorliegen. Das Ergebnis ist keine Rückzahlungsgarantie.

Welche weiteren Voraussetzungen sind wichtig?

Beim § 7g gelten unter anderem betriebliche und vermietungsbezogene Anforderungen, eine Gewinngrenze von 200.000 € und bei vorgezogenen Abzügen grundsätzlich eine dreijährige Investitionsfrist. Wird nicht fristgerecht investiert oder das Gut nicht bis Ende des Folgejahres vermietet bzw. betrieblich genutzt, wird der Abzug rückwirkend aufgehoben; dann fallen in der Regel Nachzahlungszinsen an. Für die § 7b-Sonderabschreibung gelten gesonderte Anforderungen, insbesondere zur Baukostenobergrenze, Nachhaltigkeit und mindestens zehnjährigen entgeltlichen Wohnnutzung.

Kann ich die Regelungen für meine private Ferienvermietung nutzen?

Ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g setzt eine betriebliche Gewinnermittlung nach § 4 oder 5 EStG voraus. Die private Vermietung einer Wohnung führt nicht automatisch zu betrieblichen Einkünften. Ferienbeherbergung erfüllt zudem grundsätzlich nicht die geforderte dauerhafte Wohnnutzung für § 7b.

Warum ist die Anzeige keine echte Netto-Steuerersparnis?

Der steuerliche Nutzen hängt von den individuellen Einkünften und tatsächlichen Steuerzahlungen ab. Vorgezogene Abschreibungen führen häufig zu geringeren Abzügen in Folgejahren. Ein Vergleich über die vollständige Haltedauer inklusive Steuerprogression und Veräußerung ist hier ausdrücklich nicht abgebildet.

Kann ich diese Rechnung für ein konkretes KREMEN-Modell übernehmen?

Erst nach technischer und steuerlicher Einzelfallprüfung. Bis dahin zeigen wir bewusst nur gesetzliche Möglichkeiten und freie Annahmen, keine Förder- oder Abschreibungszusage für ein bestimmtes Haus.

DAS NÄCHSTE GESPRÄCH

Aus einer Steueridee muss ein tragfähiges Investment werden.

Wir begleiten Sie bei Hausauswahl, Projektkosten und der Vorbereitung des Vorhabens. Steuerliche Details klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Rechen- und Rechtsstand: 16.10.2026. Allgemeine Information, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die Voraussetzungen und Beträge müssen im Einzelfall geprüft werden. Das Modell setzt ausreichend steuerlich nutzbare Einkünfte und einen konstanten angenommenen Entlastungssatz voraus. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Steuerzahlung kann abweichen. Eine Verrechnung im Einzelfall kann abweichen. Auch positive Beispielwerte sagen nichts über Kaufpreis, tatsächliche Rendite, Genehmigungsfähigkeit oder Finanzierung aus. Keine automatische Übertragbarkeit auf KREMEN-Hausmodelle. Keine Kalkulation persönlicher Steuer- und Verlustverrechnung. Erst die Einzelfallprüfung durch befugte Fachleute klärt die Zulässigkeit.
Broschüren